KJS Mülheim an der Ruhr e.V.

Hunde-Ausbildung

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Kirsten Schenk
Das Leben mit einem gut erzogenen Hund ist um einiges einfacher. Man kann ihn überall mitnehmen, kann ihn unbesorgt auch ohne Leine laufen lassen (wo das erlaubt ist) und muss sich nicht ständig für seinen Hund entschuldigen, weil er sich nicht benimmt.
Nichts ist peinlicher, als wenn ein Hundebesitzer hinter seinem Hund herläuft und ruft „Der will nur spielen“. Dieser Hundebesitzer hat den Sprung zum Hundeführer nicht geschafft.
Dabei genügt es allerdings nicht, auf dem Hundeplatz eine perfekte Prüfung hinzulegen, wenn man sich nicht auch im "richtigen" Leben durchsetzt. Die wahre Erziehung geschieht nicht auf dem Hundeplatz sondern in der rauen Wirklichkeit des Alltags.
Gebrauchshunde sind Hunde, die für ganz bestimmte Tätigkeiten eingesetzt (gebraucht) werden. Sie werden auch als Arbeitshunde bezeichnet. Der Begriff „Gebrauchshunde“ wird in unterschiedlichem Kontext im Hundewesen verwendet. Gebrauchshunde finden Einsatz zum Beispiel bei: der Jagd, Katastrophen, im Polizeidienst, zur Suchtgiftauffindung oder bei Such- und Rettungsarbeit nach Lawinenunglücken. Für die verschiedenen Einsatzgebiete müssen sie spezifische Voraussetzungen erfüllen, was sowohl zum Beispiel ihren Körperbau (Kraft, Größe, Wendigkeit), ihr Wesen (triebstark oder reizresistent) als auch ihre Ausbildung betrifft.

▪ Jagdhunde
▪ Schweißhund (…)
▪ Apportierhund (bekannt als Retriever, vom engl. to retrieve = zurückholen)
▪ Stöberhund (…)
▪ Laufhund (…)
▪ Vorstehhund (Pointer), Spanisch: Perro de Punta = Hund zum Vorstehen
▪ Bauhund (Erdhund, Terrier)
▪ Sauhund (…)
▪ Wasserhund (…)
▪ Windhund als Hetzhund (…)

Die geforderten charakterlichen und körperlichen Eigenschaften richten sich nach dem jeweiligen Einsatzzweck des Hundes. Als die wichtigsten gemeinsamen Merkmale sind jedoch die ausgeprägte Lernwilligkeit und für fast alle Bereiche der unbedingte Gehorsam zu betrachten. Eine möglichst frühe Sozialisierung ist in jedem Fall anzustreben. Erst danach ist es sinnvoll, den angeborenen Jagd-, Schutz- oder Hüte-Trieb weiter herauszuarbeiten und von ihnen im wörtlichen Sinn „Gebrauch“ zu machen. Für Jagdhunde gibt es so genannte Brauchbarkeitsprüfungen oder vergleichbare Prüfungen, deren Bestehen als Brauchbarkeitsnachweis anerkannt wird. Um ein Jagdrevier zu pachten, muss die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes der zuständigen Jagdbehörde nachgewiesen werden.

Die KJS MH führt auch in diesem Jahr einen Brauchbarkeitslehrgang durch. Begonnen wird am Dienstag, 20. März 2012 um 19.00 Uhr in der Waldschule in Form eines Einführungsgespräches. Anschl. findet der Kursus immer mittwochs um 17.00 Uhr Waldschule statt. Der Lehrgang ist auf max. 10 Hunde mit ihren Führern begrenzt. Anmeldungen zu dem Lehrgang nimmt die Lehrgangsleiterin Kirsten Schenk unter Tel. 0163-6719691 entgegen.


Hundeprüfung
Die Prüfungen nach den Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden finden wieder im nächsten Jahr ca. September/Oktober statt. Veranstalter ist die Kreisjägerschaft Mülheim-Ruhr e.V., Postfach 10 16 11, 45416 Mülheim, Tel. 02834-9430344. Es wird Rehschweiß gespritzt/getupft. Das Nenngeld beträgt für Mitglieder des LJV für die Prüfung nach §7 41,--€, für die Prüfung nach §6 52,- €. Die Prüfung nach §8 wird über uns nicht angeboten, da das entsprechende Gelände uns nicht zur Verfügung steht.


Erziehungskurs für Hunde
Wie in den vergangenen Jahren findet erneut ein Erziehungskurs für junge Hunde statt. Beginn war am 05.10.2011 um 16.00 Uhr an der Waldschule. Anmeldungen bitte noch über die Kursleiterin Kirsten Schenk, Tel: 0163-6719691